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Kapitel 1 (c)

1.3 Softwarevarianten

Freie Software ist ein Begriff, der sich am besten einordnen läßt, wenn man seine Verwandten und Konkurrenten betrachtet. Die Grenzen von vollständig freier Software, bar jeder Lizenzbedingung und jeden Copyrights, zur stark eingeschränkt nutzbaren, proprietären Software sind fließend. Deshalb werden an dieser Stelle die verschiedenen Arten von Software genauer erklärt. Es ist zu beachten, daß sich die einzelnen Varianten von Software nicht unbedingt ausschließen müssen. So kann z.B. kommerzielle Software auch frei sein.

1.3.1 Public Domain

Entscheidet sich der Autor dazu, sein Werk als Public Domain zu erklären, so tritt er all seine Rechte und Ansprüche darauf an die Allgemeinheit ab1. Sie unterliegt nun keinem Copyright oder anderen rechtlich bindenden (Lizenz-)Bedingungen mehr; sie ist Gemeingut. Die Software kann beliebig modifiziert, weiterverbreitet, verkauft und auch in nicht-freie Software umgewandelt werden.

Vor einigen Jahren war Software recht beliebt, die in regelmäßigen Abständen auf Disketten veröffentlicht wurde. Dazu zählte die Public-Domain-Reihe Fish und Taifun für den Commodore Amiga und Atari ST mit unterschiedlichsten Programmen, angefangen von der Textverarbeitung, über Bildschirmschoner und Mathematikprogramme, bis hin zu Spielen.

1.3.2 Freie Software

Der Begriff der freien Software, bzw. seines amerikanischen Pendants "free software", wurde von Richard Stallman Mitte der 80er Jahren geprägt. Die Freiheit einer Software läßt sich nach seiner Definition [9] [10] in verschiedene Stufen aufteilen:

Diese Gedanken wurden in einer Lizenz verankert, die fortan die Freiheit einer Software sicherte: die GNU General Public Licence. Sie wurde zu der Zeit aufgestellt, als Richard Stallman und seine Anhänger das ehrgeizige Projekt in Angriff nahmen, ein vollständig freies Betriebssystem zu schaffen: das GNU-System.

Mit freier Software ist somit auch ein gesellschaftlicher und politischer Aspekt verbunden. Stallman hatte damit eine Bewegung hervorgerufen, die gegen den Strom gewinnorientierter Softwareunternehmen schwamm. Lange Zeit standen sich beide Parteien feindlich gegenüber. Verfechter freier Software beschimpften die Hersteller als geldgierige, kapitalistische Herrscher, die wiederum ihre Gegner als fanatische und kommunistische Idealisten abtaten.


1 Diese juristische Handlung einer Person ist nicht in allen Ländern einheitlich geregelt und in manchen, z.B. Deutschland, überhaupt nicht möglich.


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